Heimat und Volkstrachtenverein

"D'Rottaler Massing e. V."

100 jähriges Gründungsfest


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§3 Rechte und Pflichten der Mitglieder

1. Aktive, teilaktive, passive und Ehrenmitglieder sind stimmberechtigt.

2. Die Höhe des Vereinsbeitrages wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen. Aktive und
passive Mitglieder zahlen gleiche Beiträge, Ehrenmitgliedern ist die Entrichtung freigestellt.

3. Jedes aktive Mitglied verpflichtet sich, die Vereinsabende zu besuchen, am Programm des
Vereins tatkräftig mitzuwirken und sich bei Veranstaltungen des Vereins zu beteiligen.

4. Alle Beiträge, Einnahmen und Mittel des Vereins werden ausschließlich zur Erreichung des
Vereinszweckes verwendet. Niemand darf durch ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd
sind oder unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.