Heimat und Volkstrachtenverein

"D'Rottaler Massing e. V."

100 jähriges Gründungsfest


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§8 Neuwahlen

1. Die Neuwahl wird von einem dreigliedrigen Wahlausschuß, welcher von der Versammlung
vorgeschlagen wird, geleitet. Er wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden. Stellt sich ein
Wahlausschussmitglied zur Wahl, wird es für diesen Wahlvorgang durch ein anderes
Vereinsmitglied vertreten.

2. Die von der Versammlung durch Zuruf vorgeschlagenen müssen vor der Wahl ihre
Zustimmung zur Aufstellung geben. Der Gewählte tritt sein Amt mit der Wahl an.

3. Die zur Wahl anstehenden Ämter sind:
a. Der 1. und der 2. Vorsitzende: Sie werden durch schriftliche Wahl mit absoluter
Stimmenmehrheit gewählt. Kommt diese beim ersten Wahlgang nicht zustande, kommt es
zur Stichwahl der beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen.
b. Der 1. und der 2. Vorsitzende, der 1. und der 2. Kassier, der 1. und der 2. Vortänzer, die
Jugendleitung, der Vorplattler, der Musikwart, der 1. und der 2. Fähnrich, der Inventar-
verwalter und der Pressewart. Sie werden mit offener Wahl mit einfacher Stimmenmehrheit
gewählt. Stellen sich zwei oder mehr Kandidaten für ein Amt zur Verfügung, wird
schriftlich gewählt.
c. Die zwei Beisitzer: Sie werden bei nur zwei Vorschlägen offen gewählt. Bei mehr als zwei
Vorschlägen wird, schriftlich gewählt. Gewählt sind die beiden Kandidaten mit den meisten
Stimmen.
d. Die zwei Kassenprüfer: Der Wahlvorgang entspricht dem Beisitzer wie Punkt c.
e. Außerdem ist noch ein Vereinsmusiker zu wählen. der Wahlvorgang entspricht dem Punkt b.
Die Aufgabe des Vereinsmusikers ist die musikalische Begleitung bei Tanzproben und
Auftritten.